Familienrecht

Rechtsgebiete

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht umfasst die Regelung sämtlicher mit der Gründung und der Auseinandersetzung einer Familie entstehenden Rechtsprobleme.

Insbesondere werden hierunter die Gestaltung und Abwicklung von Eheverträgen, die Regelung des Ehegatten- und Kindesunterhaltes, des Sorge- und Umgangsrechtes, der ehelichen und nachehelichen Vermögensverhältnisse und nicht zuletzt die Ehescheidung verstanden.

Hier ergeben sich ebenfalls Verflechtungen mit dem Steuer- und Gesellschaftsrecht, die vor der Eheschließung, während oder nach der Ehescheidung einer sachgerechten und umfassenden Beratung bedürfen.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent

•    in gerichtlichen Scheidungsverfahren einschließlich möglicher Folgesachen (Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausrat etc.)
•    bei Trennung von Eheleuten sowie der Gestaltung von Trennungsvereinbarungen
•    im Zusammenhang mit dem Entwurf und dem Abschluss von Eheverträgen
•    bei der wirtschaftlichen Auseinandersetzungen von Eheleuten im Falle der Trennung und/oder Scheidung

Rechtsanwältin Bettina Ruppel ist Fachanwältin für Familienrecht und verfügt daher über hohe Fachkompetenz zur Beantwortung sämtlicher familienrechtlicher Fragen.

In steuerrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung des familienrechtlichen Mandates ergeben, wird Rechtsanwältin Ruppel kompetent durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Matthias Balkenhol begleitet.