Steuerrecht

Rechtsgebiete

Steuerrecht

Privatpersonen und Unternehmen

Wir vertreten unsere  Mandanten anwaltlich in allen Steuerverfahren, speziell im Bereich der Ertragsteuern, wie Einkommen-/Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und in den Bereichen der Umsatzsteuer, der Grunderwerbssteuer, und natürlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Wir führen gegenüber den Finanzbehörden Einspruchsverfahren und werden als Rechtsanwälte in gerichtlichen Verfahren bei allen Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof tätig.

Wir leisten unseren Mandanten Unterstützung im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Wir übernehmen für unsere Mandanten auf Wunsch die gesamte steuerliche Beratung, angefangen von der Erledigung der gesamten Buchführung sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und den erforderlichen Steuererklärungen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich von Steuerstrafverfahren, insbesondere auch im Bereich von der Anfertigung und Abgabe wirksamer Selbstanzeigen.

Wir begleiten und unterstützen Steuerberater und deren Mandanten in Einspruchsverfahren, Finanzgerichtlichen Verfahren und steuerstrafrechtlichen Verfahren, wobei es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, den Steuerberatern Mandantenschutz zu gewähren.