Arbeitsrecht

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts ist eines der umfangreichsten und zugleich anspruchsvollsten seiner Art. Basierend auf langjährigen Erfahrungswerten stehen wir Ihnen im individuellen sowie kollektiven Arbeitsrecht beratend zur Seite.

Ein umfassender Beratungsansatz garantiert Ihnen eine effiziente und gleichermaßen kompetente Abhandlung der Mandate. Wir erarbeiten für Sie individuelle Lösungskonzepte und Berücksichtigen hierbei immer Ihre wirtschaftlichen Ziele. Hierdurch können wir Ihnen jederzeit eine aktuelle und rechtssichere Beratung bieten.
Das Arbeitsrecht umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
  • Anfertigung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Prüfung und Erstellung von Abmahnungen
  • Überprüfung der Vergütungsansprüche
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Anfertigung und Überprüfung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Beendigung von Arbeitsverträgen